Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – SoftwareDirekt OG
§ 1 Vertragsgegenstand & Abschluss
(1) Gegenstand: Die SoftwareDirekt OG (nachfolgend „SoftwareDirekt“) bietet Softwarelösungen (SaaS/Lizenz), Individualentwicklung, Hosting, Web-Services sowie Support an. Alle angebotenen Dienstleistungen und Produkte bleiben im Eigentum von SoftwareDirekt, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.
(2) Vertragsschluss: Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots (auch per E-Mail) zustande. Angebote von SoftwareDirekt sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. Der Vertrag wird erst dann rechtsverbindlich, wenn SoftwareDirekt die Annahme des Angebots des Kunden schriftlich bestätigt hat.
(3) Vorrang: Diese AGB gelten exklusiv. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung anerkannt. Ansonsten gelten ausschließlich die Bedingungen von SoftwareDirekt.
§ 2 Leistungsumfang und Managed Services
(1) Hauptleistungen: Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag definiert. Dies umfasst insbesondere:
- Die Bereitstellung und Lizenzierung von Softwarelösungen (SaaS oder On-Premise) sowie die Erstellung und das Design von Websites und Online-Shops.
- Die Individualprogrammierung von Erweiterungen, Schnittstellen sowie Online-Marketing-Dienstleistungen (z. B. SEO).
- Hosting-Dienstleistungen und das Management von Cloud-Infrastrukturen.
- Managed Backup-Services (sofern explizit gebucht).
(2) Infrastruktur & Drittanbieter: SoftwareDirekt nutzt zur Erbringung der Leistungen externe Infrastruktur-Anbieter (z. B. Cloudways, AWS). Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Verfügbarkeit der Software von der Verfügbarkeit dieser Drittanbieter abhängt. SoftwareDirekt schuldet eine Verfügbarkeit der eigenen Dienste von 98,5 % im Jahresmittel, ausgenommen geplante Wartungsfenster.
(3) Änderungen und Erweiterungen: Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Solche Änderungen können zusätzliche Kosten verursachen, die im Vorfeld abgestimmt werden.
(4) Rechtliche Pflichten und Haftung: Für die Einhaltung rechtlicher Pflichten beim Betrieb der Software oder Website (z. B. rechtskonformes Impressum, Datenschutzerklärung, Urheber- und Markenrechte Dritter, Prüfpflichten bei Links) ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Kunde hält SoftwareDirekt diesbezüglich schad- und klaglos.
(5) Wartung & Updates: SoftwareDirekt führt regelmäßige Updates zur Systemoptimierung sowie Sicherheitsaktualisierungen durch (insb. PHP-Versionsanpassungen, Laravel-Framework-Updates).
- Diese Maßnahmen dienen der Sicherheit und Performance und gelten als ordnungsgemäße Vertragserfüllung (kein Mangel).
- SoftwareDirekt ist berechtigt, die Software an neue technologische Standards anzupassen.
- Erfordern Updates beim Kunden strukturelle Änderungen an dessen Hardware, wird der Kunde rechtzeitig informiert.
- Für Individualsoftware (z. B. Python) gelten gesonderte Wartungsvereinbarungen.
(6) Änderungen durch Drittsoftware: Bei Abhängigkeiten von Drittsoftware (z. B. Browser-Updates, API-Schnittstellen) haftet SoftwareDirekt nicht für Funktionsstörungen, die durch diese Anbieter verursacht werden. Anpassungen sind als Zusatzleistung gesondert zu beauftragen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Informationspflicht: Der Kunde verpflichtet sich, SoftwareDirekt alle für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen, Daten, Texte, Bilder und Zugangsrechte (z. B. FTP, Datenbanken, API-Keys) rechtzeitig, vollständig und in digital verwertbarer Form zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verantwortlich für die rechtliche und technische Richtigkeit der bereitgestellten Informationen; SoftwareDirekt haftet nicht für Schäden durch fehlerhafte oder unvollständige Beistellungen.
(2) Ansprechpartner (Product Owner): Der Kunde benennt einen qualifizierten Projektverantwortlichen, der befugt ist, rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen und Erklärungen abzugeben. Dieser muss während der Support- und Projektlaufzeiten angemessen erreichbar sein.
(3) Infrastruktur & Umgebung: Sofern Leistungen auf der Infrastruktur des Kunden erbracht werden, trägt dieser die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Umgebung (Hardware, Netzwerke, Firewall). Der Kunde stellt sicher, dass notwendige Sicherheitsvorkehrungen den Zugriff durch SoftwareDirekt nicht unzumutbar behindern.
(4) Testdaten & Fehlerberichte: Der Kunde unterstützt SoftwareDirekt aktiv bei Tests und Fehlersuche. Fehlerberichte müssen so präzise wie möglich erfolgen (z. B. Screenshots, Fehlermeldungen, Klickpfad), um eine effiziente Bearbeitung zu ermöglichen.
(5) Rechtliche Prüfung: Der Kunde ist verpflichtet, die von SoftwareDirekt erstellten Inhalte (z. B. Website-Texte, Designs, Shop-Konfigurationen) vor der Veröffentlichung auf ihre rechtliche Zulässigkeit (Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Impressumspflicht) zu prüfen. Eine rechtliche Beratung durch SoftwareDirekt findet nicht statt.
(6) Folgen mangelnder Mitwirkung & Verzug:
- Verzögerungen durch den Kunden verlängern vereinbarte Fristen automatisch um den Zeitraum der Verzögerung zzgl. einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Der dadurch entstehende Mehraufwand wird zum jeweils gültigen Stundensatz in Rechnung gestellt.
- Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht trotz schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb von 14 Tagen nach, ist SoftwareDirekt berechtigt, das Projekt zu pausieren. Bei langfristiger Untätigkeit kann SoftwareDirekt vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz geltend machen.
§ 4 Termine, Abnahme und Verzug
(1) Termine: In Angeboten genannte Termine sind Zieltermine. Fixtermine müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Fristen beginnen erst nach vollständiger Erbringung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden.
(2) Abnahme: Bei Individualentwicklungen oder Designleistungen gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung schriftlich begründete Mängel rügt. Eine Nutzung im Echtbetrieb (z. B. Live-Gang, Modulnutzung) gilt in jedem Fall als sofortige Abnahme. Bei Standardsoftware/Lizenzen gilt die Leistung mit Übermittlung der Zugangsdaten als abgenommen.
(3) Leistungshindernisse & Höhere Gewalt: Bei Hindernissen außerhalb des Einflussbereichs von SoftwareDirekt (z. B. höhere Gewalt, Streiks, Ausfall von Vorlieferanten) verlängern sich die Fristen angemessen. Solche Verzögerungen begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit vor.
(4) Wartung & Updates: SoftwareDirekt führt regelmäßige Updates durch (z. B. PHP, Laravel).
- Diese dienen der Sicherheit und Performance und gelten als ordnungsgemäße Vertragserfüllung.
- SoftwareDirekt darf die Software an technologische Standards anpassen.
- Für Individualsoftware in anderen Sprachen (z. B. Python) gelten gesonderte Vereinbarungen.
(5) Drittsoftware: Bei Abhängigkeiten von Drittsoftware (z. B. Browser-Updates, API-Schnittstellen) haftet SoftwareDirekt nicht für Funktionsstörungen durch diese Anbieter. Anpassungen sind als Zusatzleistung gesondert zu beauftragen.
§ 5 Entgelt, Preise und Zahlung
(1) Preise: Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen USt. Kostenschätzungen und unverbindliche Angebote dienen der Orientierung; tatsächliche Kosten können variieren. SoftwareDirekt informiert den Kunden über wesentliche Abweichungen.
(2) Fälligkeit: Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Übermittlung erfolgt in der Regel elektronisch.
(3) Vorauskasse & Akonto: SoftwareDirekt ist berechtigt, Akontozahlungen von bis zu 50 % der Auftragssumme zu verlangen. Eine Fortsetzung der Leistungen kann von der Zahlung dieser Beträge abhängig gemacht werden. Laufende Gebühren (Hosting, Lizenzen) werden im Voraus fakturiert.
(4) Zahlungsverzug & Sperre: Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte (9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). SoftwareDirekt ist berechtigt, den Zugang zu Diensten (Software-Login, Hosting) nach einmaliger Mahnung zu sperren oder den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.
(5) Preisanpassung (VPI-Klausel): Alle wiederkehrenden Entgelte (Wartung, Lizenzen, Hosting etc.) sind wertgesichert gemäß dem Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020).
- Als Basis dient der Monat des Vertragsabschlusses.
- Eine Anpassung erfolgt jährlich, sofern sich der Index um mehr als 3 % verändert.
- Die Nichtausübung der Anpassung in einem Jahr gilt nicht als Verzicht für die Folgejahre.
(6) Zusatzkosten & Mehraufwand: Sollte es nach Vertragsabschluss zu zusätzlichen Kosten oder Aufwendungen kommen, die nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten sind und durch den Kunden verursacht werden (z. B. nachträgliche Änderungswünsche, fehlerhafte Beistellungen, Verzögerungen in der Mitwirkung), werden diese dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. SoftwareDirekt wird den Kunden vorab über die voraussichtliche Höhe dieser Kosten informieren.
(7) Rechnungsstellung: Rechnungen werden nach Erbringung der vereinbarten Leistungen, nach Abschluss definierter Projektphasen (Meilensteine) oder gemäß den vertraglich festgelegten Zeitpunkten erstellt. Die Übermittlung erfolgt in schriftlicher oder elektronischer Form (z. B. als PDF per E-Mail).
§ 6 Gewährleistung und Haftung
(1) Gewährleistungsumfang: SoftwareDirekt leistet Gewähr, dass die Software die im Einzelvertrag beschriebenen Funktionen erfüllt. Da Software technisch niemals zu 100 % fehlerfrei sein kann, gilt ein Mangel nur dann als gewährleistungspflichtig, wenn er die Funktionsfähigkeit erheblich beeinträchtigt (reproduzierbarer Fehler).
(2) Fristen & Beweislast: Die Gewährleistungsfrist wird auf 6 Monate ab Abnahme begrenzt. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war; die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB sowie der Regressanspruch gemäß § 933b ABGB sind ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Rügepflicht: Mängel müssen vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung (bei versteckten Mängeln) bzw. nach Bereitstellung, detailliert und schriftlich gerügt werden. Erfolgt keine rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung als genehmigt und jegliche Ansprüche (Gewährleistung, Schadenersatz, Irrtumsanfechtung) erlöschen.
(4) Verbesserung vor Wandlung: Bei berechtigten Mängeln hat SoftwareDirekt primär das Recht auf Verbesserung oder Austausch. Preisminderung oder Wandlung (Rückabwicklung) sind erst zulässig, wenn die Verbesserung nach mindestens zwei Versuchen fehlgeschlagen ist.
(5) Allgemeiner Haftungsausschluss:
- SoftwareDirekt haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder krass grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie die Beweislastumkehr gemäß § 1298 ABGB sind ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind Personenschäden.
- Es wird keine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, reine Vermögensschäden, Zinsverluste oder Schäden aus Ansprüchen Dritter übernommen.
- Jegliche Eingriffe des Kunden oder Dritter an der Software führen zum sofortigen Erlöschen jeglicher Gewährleistung und Haftung.
(6) Datenverlust & Backups: Der Kunde ist zur regelmäßigen Datensicherung verpflichtet. Für Datenverluste haftet SoftwareDirekt nur, wenn ein Managed-Backup-Service gebucht wurde und der Verlust durch krass grobe Fahrlässigkeit von SoftwareDirekt verursacht wurde.
(7) Haftungshöchstgrenze: Die Haftung ist in jedem Fall mit der Höhe des Netto Auftragswertes (bei Einmalprojekten) bzw. dem Jahresentgelt (bei laufenden Lizenzen) gedeckelt. Schadenersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
(8) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von SoftwareDirekt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(9) Ausschluss indirekter Schäden: Darüber hinaus ist die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn des Kunden ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Betriebsunterbrechungen, Datenverlust oder Ansprüche Dritter, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von SoftwareDirekt beruhen.
(10) SoftwareDirekt haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
§ 7 Support & Erreichbarkeit
(1) Support-Kanäle: Der Support erfolgt telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp.
(2) Support-Zeiten: Die Kern-Supportzeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr (ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich).
(3) Reaktionszeiten: SoftwareDirekt strebt eine Reaktion innerhalb von 4 Stunden an. Die vertraglich zugesicherte maximale Reaktionszeit beträgt jedoch 12 Stunden innerhalb der Support-Zeiten, sofern im Einzelvertrag (SLA) keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(4) Best-Effort: Alle Support-Leistungen erfolgen nach dem Best-Effort-Prinzip. Eine Garantie für eine erfolgreiche Fehlerbehebung innerhalb einer bestimmten Zeitspanne wird nicht abgegeben, sofern dies nicht explizit als Service Level Agreement (SLA) vereinbart wurde.
§ 8 Lizenzbedingungen (EULA)
(1) Lizenznehmer & Einräumung von Nutzungsrechten: Lizenznehmer ist ausschließlich der in der Auftragsbestätigung (AB) genannte Vertragspartner. SoftwareDirekt gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht-exklusives (einfaches), nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die bereitgestellten Softwarelösungen für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Der Umfang (z. B. Anzahl der Nutzer, Module, Standorte) ergibt sich aus der jeweiligen AB. Eine Nutzung durch verbundene Unternehmen oder Dritte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(2) Geistiges Eigentum & Quellcode: Alle Rechte, Titel und Interessen an der Software (Urheberrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse, Marken) verbleiben ausschließlich bei SoftwareDirekt.
- Kein Quellcode-Zugriff: Die Software wird im Objektcode (ausführbares Format) bereitgestellt.
- Bearbeitungsverbot: Dekompilierung, Reverse Engineering oder Änderungen am Quellcode sind strikt untersagt, es sei denn, dies ist zur Fehlerbehebung zwingend gesetzlich vorgeschrieben (§ 40d UrhG) und SoftwareDirekt ist mit der Fehlerbehebung trotz Aufforderung in Verzug.
- Kennzeichnungen: Urheberrechtsvermerke oder Markenzeichen von SoftwareDirekt dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
(3) Vertragslaufzeit & Kündigung:
- Mindestlaufzeit: Software-Abonnements/Lizenzen haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Der Leistungszeitraum beginnt mit der ersten Rechnungsstellung.
- Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 6 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Periode schriftlich (E-Mail oder Post) gekündigt wird.
- Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. bei schwerwiegenden Lizenzverstößen oder Zahlungsverzug) bleibt unberührt.
(4) Audit-Recht & Sicherheit: SoftwareDirekt ist berechtigt, die vertragskonforme Nutzung der Software durch technische Maßnahmen zu prüfen. Der Kunde ist verpflichtet, SoftwareDirekt über etwaige Fehler oder Sicherheitslücken unverzüglich schriftlich zu informieren.
(5) Nutzung nach Vertragsende: Mit Beendigung des Vertrages erlischt das Nutzungsrecht sofort. Der Zugang zur Software wird gesperrt. Der Kunde hat die Nutzung einzustellen und ggf. installierte Komponenten zu löschen.
(6) Vorrang des Einzelvertrags: Diese Bestimmungen gelten ergänzend zur jeweiligen Auftragsbestätigung. Bei Widersprüchen gehen die individuellen Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung diesen AGB vor.
§ 9 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Auftragsverarbeitung: Da SoftwareDirekt Zugriff auf personenbezogene Daten haben kann, fungiert sie als Auftragsverarbeiter. Die Parteien schließen einen separaten AVV gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(2) Infrastruktur & Sub-Unternehmer: Der Kunde genehmigt die Nutzung spezialisierter Sub-Dienstleister (derzeit Cloudways, Digital Ocean, AWS) sowie notwendiger Sicherheitsanbieter (z. B. Firewalls, Cloudflare, Recaptcha). SoftwareDirekt garantiert, dass entsprechende AVVs abgeschlossen wurden und die Datenverarbeitung primär innerhalb der EU erfolgt.
(3) Managed Backups: Sofern vereinbart, führt SoftwareDirekt verschlüsselte Datensicherungen durch.
(4) Geheimhaltung: SoftwareDirekt verpflichtet sich, alle Geschäftsgeheimnisse des Kunden streng vertraulich zu behandeln.
§ 10 Unternehmensschließung, Verkauf und Datenübergabe
(1) Informationspflicht: Im Falle einer geplanten Einstellung der Geschäftstätigkeit wird der Kunde mindestens 60 Tage im Voraus informiert.
(2) Datenherausgabe: SoftwareDirekt garantiert die Herausgabe der Daten in einem gängigen Format (z. B. SQL-Dump oder CSV). Nach Übergabe werden die Daten DSGVO-konform gelöscht.
(3) Kaufoption: Bei Betriebseinstellung wird dem Kunden – sofern möglich – ein Angebot zum Erwerb einer dauerhaften Lizenz oder des Quellcodes unterbreitet. Ein Anspruch auf kostenlose Weiternutzung besteht nicht.
(4) Rechtsnachfolge: Bei Verkauf oder Fusion gehen die Verträge auf den Rechtsnachfolger über.
(5) Migration: SoftwareDirekt unterstützt eine Migration zu Drittanbietern nach branchenüblichen Stundensätzen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen & Schriftform: Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie des Hauptvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
(3) Gerichtsstand & Recht: Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der SoftwareDirekt OG.
(4) Vertraulichkeit: Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen (insb. Geschäftsgeheimnisse, Quellcodes, Passwörter) geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(5) Force Majeure (Höhere Gewalt): SoftwareDirekt haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die durch Ereignisse außerhalb ihres Einflussbereichs verursacht werden. Dazu gehören insbesondere: großflächige Server- oder Netzausfälle bei Drittanbietern, Naturkatastrophen, kriegerische Ereignisse, Streiks, Pandemien oder behördliche Maßnahmen.
(6) Vertragssprache: Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle Kommunikation und Dokumentation erfolgen in deutscher Sprache.
(7) Lizenzvertrag: Sollten zwischen den Parteien individuelle Lizenzverträge oder Einzelvereinbarungen abgeschlossen werden, so haben diese Vorrang vor den Bestimmungen dieser AGB, sofern sie von diesen AGB abweichen. Im Übrigen gelten die AGB ergänzend.