Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Vertragsabschluss und -inhalt
(1) Vertragsgegenstand: Die SoftwareDirekt OG (nachfolgend „SoftwareDirekt“ genannt) bietet Softwarelösungen, einschließlich Software-Lizenzierungen, maßgeschneiderte Software-Entwicklung, Hosting-Dienste, Webseiten- und Onlineshop-Erstellung sowie Programmierarbeiten wie Debugging und Codeerweiterungen an. Alle angebotenen Dienstleistungen und Produkte bleiben im Eigentum von SoftwareDirekt, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.
(2) Angebot und Annahme: Ein Vertrag zwischen SoftwareDirekt und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde ein von SoftwareDirekt unterbreitetes Angebot annimmt. Die Annahme des Angebots kann durch eine schriftliche Erklärung, insbesondere per E-Mail, erfolgen. Das Angebot von SoftwareDirekt ist unverbindlich und verpflichtet den Kunden nicht zur Annahme. Der Vertrag wird erst dann rechtsverbindlich, wenn SoftwareDirekt die Annahme des Angebots des Kunden schriftlich bestätigt hat.
(3) Abweichende Bedingungen: Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden, die von den vorliegenden AGB abweichen, werden nur dann Teil des Vertrages, wenn sie von SoftwareDirekt ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Andernfalls gelten ausschließlich die Bedingungen von SoftwareDirekt.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Hauptleistungen: Die SoftwareDirekt OG (nachfolgend „SoftwareDirekt“ genannt) bietet insbesondere die folgenden Hauptleistungen („Hauptleistung(en)“) im Online-Bereich an:
- Erstellung und Design von Websites und Internetauftritten
- Entwicklung und Implementierung von Online-Shops
- Erbringung von Online-Marketing-Dienstleistungen, einschließlich Suchmaschinen-Optimierung (SEO)
- Bereitstellung und Lizenzierung eigener Softwareprodukte, einschließlich:
- Individuelle Software-Entwicklung nach Kundenspezifikation
- Lizenzierung und Verkauf von selbst entwickelter Standardsoftware
- Integration und Anpassung von Softwarelösungen
- Software-Wartung und -Support
- Debugging und Fehlerbehebung
- Erweiterung und Anpassung bestehender Software
(2) Vertragsbeschreibung: Die jeweiligen Hauptleistungen werden im Einzelnen im Vertrag beschrieben, der die spezifischen Anforderungen, Ziele und den Leistungsumfang festlegt. Alle Vereinbarungen und Leistungen sind gemäß den im Vertrag definierten Spezifikationen und Bedingungen zu erbringen.
(3) Änderungen und Erweiterungen: Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen SoftwareDirekt und dem Kunden. Solche Änderungen können zusätzliche Kosten verursachen, die im Vorfeld zwischen den Parteien abgestimmt werden müssen.
(4) Rechtliche Pflichten und Haftung: Mit dem Betreiben einer Website oder der Nutzung von Online-Diensten gehen rechtliche Pflichten einher, wie beispielsweise die Bereitstellung eines rechtskonformen Impressums, Prüfpflichten bei Linksetzungen sowie in Bezug auf Foren, Blogs oder Chaträume, die Beachtung medienrechtlicher Vorschriften und die Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter. Für die Einhaltung dieser Pflichten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Sollte SoftwareDirekt aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese oder andere rechtliche Verpflichtungen ein Schaden entstehen, hat der Kunde SoftwareDirekt schad- und klaglos zu halten.
(5) Qualitätssicherung: SoftwareDirekt behält sich das Recht vor, zur Sicherstellung der Qualität und Sicherheit der Leistungen regelmäßig Updates, Patches oder Sicherheitsprüfungen durchzuführen. Diese Maßnahmen gelten nicht als Mangel oder Leistungsstörung, sondern als Bestandteil der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung.
§ 3 Mitwirkung des Kunden
(1) Mitwirkungspflichten: Der Kunde verpflichtet sich, SoftwareDirekt alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien rechtzeitig und in der erforderlichen Form zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen notwendig sind. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, Daten, Dokumente, Zugriffsrechte und technische Spezifikationen.
(2) Zugriffsrechte und Infrastruktur:Der Kunde gewährleistet, dass SoftwareDirekt die notwendigen Zugriffsrechte auf Systeme, Server und andere technische Infrastruktur erhält, die für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind. Der Kunde stellt sicher, dass diese Zugriffsrechte korrekt und aktuell sind und im Fall von Änderungen unverzüglich angepasst werden.
(3) Kooperation und Unterstützung: Der Kunde verpflichtet sich, während der gesamten Dauer der Zusammenarbeit aktiv mitzuwirken und SoftwareDirekt bei der Durchführung der Leistungen zu unterstützen. Dazu gehört die Beantwortung von Fragen, die Bereitstellung von Feedback sowie die Durchführung von notwendigen Tests und Prüfungen.
(4) Verzögerungen durch Kundenverhalten: Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die durch mangelnde Mitwirkung des Kunden entstehen, insbesondere durch verspätete Bereitstellung von Informationen oder unzureichende Kooperation, gehen zu Lasten des Kunden. SoftwareDirekt ist in solchen Fällen berechtigt, den Zeitplan anzupassen und zusätzliche Kosten für entstandene Verzögerungen in Rechnung zu stellen.
(5) Verantwortlichkeit: Der Kunde ist verantwortlich für die rechtliche und technische Richtigkeit der bereitgestellten Informationen und Materialien. SoftwareDirekt haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige Informationen des Kunden entstehen.
(6) Mitwirkungsverzug: Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht trotz schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb von 14 Tagen nach, ist SoftwareDirekt berechtigt, das Projekt bis zur Mitwirkung zu pausieren. Die daraus entstehenden Verzögerungen und Kosten trägt der Kunde. SoftwareDirekt kann bei langfristiger Untätigkeit auch vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz geltend machen.
§ 5 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
(1) Termine und Fristen: Die in den Verträgen von SoftwareDirekt angegebenen Termine und Fristen sind grundsätzlich verbindlich. Diese Termine und Fristen beginnen mit dem Zugang der Bestätigung des Angebots oder dem vereinbarten Projektstartdatum, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
(2) Verzögerungen durch SoftwareDirekt: Sollte SoftwareDirekt aus Gründen, die in ihrem Verantwortungsbereich liegen, den vereinbarten Termin oder die Frist nicht einhalten können, wird SoftwareDirekt den Kunden unverzüglich informieren und einen neuen, angemessenen Termin oder eine neue Frist vorschlagen. Etwaige Verzögerungen werden in der Regel nicht als Vertragsbruch angesehen, solange SoftwareDirekt alle zumutbaren Maßnahmen zur Einhaltung der Fristen ergreift.
(3) Leistungshindernisse: Bei Leistungshindernissen, die außerhalb des Einflussbereichs von SoftwareDirekt liegen, wie z.B. höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streiks oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die die Erbringung der vereinbarten Leistungen beeinträchtigen, werden die Fristen entsprechend verlängert. SoftwareDirekt wird den Kunden über solche Hindernisse informieren und die Auswirkungen auf den Zeitplan so schnell wie möglich darlegen.
(4) Verzögerungen durch Kundenverhalten: Wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 3 nicht rechtzeitig nachkommt oder andere Verzögerungen verursacht, kann SoftwareDirekt den Zeitplan entsprechend anpassen. Die Verzögerungen, die durch die fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen, führen nicht zu einer Haftung oder zu Schadensersatzansprüchen seitens des Kunden gegenüber SoftwareDirekt.
(5) Fristsetzung und Nachfrist: Falls der Kunde SoftwareDirekt eine Frist zur Erfüllung von vertraglichen Leistungen setzt, muss dies schriftlich erfolgen. Im Falle einer Fristüberschreitung aufgrund von Verzögerungen, die nicht im Einflussbereich von SoftwareDirekt liegen, hat der Kunde keine Anspruch auf Schadensersatz, es sei denn, die Verzögerung ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von SoftwareDirekt zurückzuführen.
(6) Abnahme: Nach Abschluss der vereinbarten Leistungen wird die Abnahme der Leistungen durch den Kunden innerhalb von 14 Tagen schriftlich oder durch Nutzung der Leistungen erfolgen. Sollte der Kunde innerhalb dieser Frist keine Abnahme erklären oder begründete Mängel mitteilen, gelten die Leistungen als abgenommen.
§ 6 Entgelt, Preise und Zahlung
(1) Preise: Die Preise für die von SoftwareDirekt erbrachten Leistungen werden im Vertrag festgelegt. Alle Preisangaben sind, sofern nicht anders angegeben, in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Zahlungsbedingungen: Die Zahlungen sind gemäß den im Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Soweit keine spezifischen Vereinbarungen getroffen wurden, sind Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig. Zahlungen sind an die im Vertrag angegebene Bankverbindung von SoftwareDirekt zu leisten.
(3) Vorauszahlungen und Teilzahlungen: SoftwareDirekt behält sich das Recht vor, Vorauszahlungen oder Teilzahlungen zu verlangen, insbesondere bei umfangreichen Projekten oder maßgeschneiderten Lösungen. Die genauen Zahlungsmodalitäten werden im Vertrag geregelt. Eine Fortsetzung der Leistungen kann von der Zahlung der entsprechenden Beträge abhängen.
(4) Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist SoftwareDirekt berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Darüber hinaus behält sich SoftwareDirekt das Recht vor, bei Zahlungsverzug Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen einzustellen oder den Vertrag fristlos zu kündigen.
(5) Erstattung von Kosten: Sollte es nach Vertragsabschluss zu zusätzlichen Kosten oder Aufwendungen kommen, die nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten sind und die durch den Kunden verursacht werden, sind diese dem Kunden zusätzlich in Rechnung zu stellen. SoftwareDirekt wird den Kunden im Voraus über solche Kosten informieren und deren Höhe mitteilen.
(6) Rechnungsstellung: Rechnungen werden nach Erbringung der vereinbarten Leistungen oder gemäß den vertraglich festgelegten Zeitpunkten erstellt. Die Rechnung wird dem Kunden in schriftlicher Form oder elektronisch übermittelt.
(6a) Preisanpassung – Verbraucherpreisindex (VPI)
(1) Alle wiederkehrenden Entgelte (z. B. Wartung, Lizenzen, Support etc.) unterliegen einer Wertanpassung gemäß dem von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) oder einem an seine Stelle tretenden Index. Als Ausgangsbasis dient der für den Monat des Vertragsabschlusses veröffentlichte Indexwert.
(2) Eine Anpassung erfolgt jährlich im Jänner. Erhöht oder verringert sich der Index um mehr als 3 % gegenüber dem Ausgangswert, wird das Entgelt im selben Verhältnis angepasst.
(3) Die Anpassung gilt auch rückwirkend ab Jänner, sofern sie nachträglich durchgeführt wird.
(4) Eine Unterlassung der Preisanpassung in einem Jahr bedeutet keinen Verzicht auf eine Anpassung in den Folgejahren.
(5) Im Falle von Abweichungen unter 3 % bleibt das Entgelt unverändert, bis der Schwellenwert überschritten wird.
(7) Einhaltung der Zahlungsbedingungen: Bei Nichterfüllung der Zahlungsbedingungen ist SoftwareDirekt berechtigt, alle weiteren Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Forderungen einzustellen. Dies gilt insbesondere für den Zugang zu Online-Diensten oder fortlaufende Serviceleistungen.
(8) Kostenschätzung: Soweit Kostenschätzungen oder Angebote gemacht werden, sind diese unverbindlich, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Die tatsächlichen Kosten können variieren, und SoftwareDirekt wird den Kunden über wesentliche Abweichungen informieren.
(9) Rabatte oder Sonderkonditionen: Rabatte oder Sonderkonditionen gelten nur für die vereinbarte Dauer. Nach deren Ablauf tritt automatisch der im Vertrag festgelegte Normalpreis in Kraft, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
§ 9 Haftung
Mängel an Haupt- oder Nebenleistungen sind umgehend nach der Abnahme zu melden, spätestens jedoch innerhalb von 21 Tagen. Versteckte Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Entdeckung zu rügen. Die Mängelrüge muss nachvollziehbar begründet und mit entsprechenden Nachweisen versehen werden. Erfolgt die Mängelrüge nicht oder nicht fristgerecht, gilt die Leistung als genehmigt. In solchen Fällen sind Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz sowie das Recht auf Anfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 9 Monate ab der Abnahme der Leistung. Der Kunde hat nachzuweisen, dass Mängel bei der Abnahme vorlagen. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB und das Recht auf Regress gemäß § 933b ABGB sind ausgeschlossen.
SoftwareDirekt haftet nicht für Schäden, die aus unsachgemäßer oder ungeeigneter Verwendung entstehen. Über gesetzliche Gewährleistungen hinaus werden keine zusätzlichen Garantien gewährt.
Soweit nicht gesetzlich anders vorgeschrieben und in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist, haftet SoftwareDirekt nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf das Gesamtentgelt begrenzt. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen sowie Folgeschäden und Schäden, die von Dritten geltend gemacht werden, haftet SoftwareDirekt ebenfalls nicht, sofern zwingendes Recht dem nicht entgegensteht.
Schadenersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedoch spätestens in 6 Jahren nach Erbringung der Leistung. Die Beweislastumkehr gemäß § 1298 ABGB ist ausgeschlossen. Regressansprüche des Kunden gemäß dem Produkthaftungsgesetz (PHG) sind ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass der Fehler in der Verantwortung von SoftwareDirekt lag und grob fahrlässig verursacht wurde. Der Kunde verpflichtet sich, SoftwareDirekt von Ansprüchen Dritter freizustellen, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass der Fehler in der Verantwortung von SoftwareDirekt lag und grob fahrlässig verschuldet wurde.
Der Kunde verpflichtet sich, regelmäßige Backups seiner Daten selbstständig sicherzustellen. Für Schäden infolge fehlender oder unvollständiger Backups haftet SoftwareDirekt nicht.
Jegliche Anpassungen oder Eingriffe Dritter an den gelieferten Softwarelösungen führen zum Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Haftung durch SoftwareDirekt.
§ 10 Lizenzvereinbarung
SoftwareDirekt gewährt dem Kunden ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der gelieferten Softwarelösungen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Lizenz an Dritte weiterzugeben, den Quellcode der Software zu verändern oder die Software für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen.
Im Falle von Fehlern oder notwendigen Updates verpflichtet sich der Kunde, SoftwareDirekt umgehend zu informieren. Der Kunde stellt sicher, dass SoftwareDirekt in Bezug auf Datenverluste, die durch die Nutzung der Software entstehen könnten, von jeglichen Haftungsansprüchen freigestellt wird. Der Kunde ist verpflichtet, SoftwareDirekt unverzüglich über etwaige Sicherheitslücken zu informieren, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können.
SoftwareDirekt behält sich das Recht vor, die Lizenz nicht zu verlängern. Die Lizenz hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten und kann mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Lizenz automatisch um weitere 12 Monate.
Zusätzlich gilt Folgendes:
- Schutz von geistigem Eigentum: Der Kunde erkennt an, dass alle Rechte, Titel und Interessen an der Software, einschließlich aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte, ausschließlich bei SoftwareDirekt verbleiben.
- Einschränkung der Nutzung: Der Kunde darf die Software nicht für unrechtmäßige Zwecke verwenden, insbesondere nicht für die Verletzung von Rechten Dritter oder gegen geltende Gesetze verstoßen.
- Backup-Pflicht: Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig Sicherungskopien seiner Daten anzufertigen, um einen möglichen Datenverlust zu vermeiden. SoftwareDirekt haftet nicht für Verluste, die aus unzureichenden Backup-Maßnahmen resultieren.
- Haftungsbeschränkung: SoftwareDirekt haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der Software, Änderungen, die vom Kunden oder Dritten vorgenommen wurden, oder durch Versäumnisse des Kunden entstehen.
- Zugangsrechte: Der Kunde gewährt SoftwareDirekt das Recht, die Software zu überprüfen und gegebenenfalls Wartungs- und Supportleistungen zu erbringen, um die Funktionalität der Software zu gewährleisten.
- Übertragung der Lizenz: Eine Übertragung der Lizenz an einen Dritten ist nur mit schriftlicher Zustimmung von SoftwareDirekt zulässig.
- Vertraulichkeit: Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen, die er im Rahmen der Lizenzvereinbarung erhält und die als vertraulich gelten, nicht an Dritte weiterzugeben.
- Datenschutz: Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche bei Nutzung geltenden gesetzlichen Datenschutzregelungen (z. B. DSGVO) einzuhalten und SoftwareDirekt schad- und klaglos zu halten, sofern durch ein rechtswidriges Verhalten des Kunden Schaden entsteht.
Die genaue Lizenzvereinbarung wird jedem Kunden separat zugesandt und enthält die vollständigen Bedingungen. Die in diesen AGB aufgeführten Punkte sind nur auszugsweise dargestellt. Es gelten die jeweiligen, dem Kunden zugesandten Lizenzvereinbarungen, die im Einzelfall verbindlich sind.
§ 11 Sonstiges
- Änderungen und Ergänzungen: Änderungen oder Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind nicht verbindlich.
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
- Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehen, ist der Gerichtsstand am Sitz von SoftwareDirekt, sofern nicht gesetzlich anders vorgeschrieben.
- Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Vertraulichkeit: Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen dieser Vereinbarung erhalten werden, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
- Force Majeure: SoftwareDirekt haftet nicht für die Nichterfüllung von Verpflichtungen, die durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von SoftwareDirekt liegen, verursacht werden. Dazu gehören insbesondere Serverausfälle, Naturkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen, Terroranschläge, Streiks, behördliche Maßnahmen und andere Ereignisse, die die Erbringung von Dienstleistungen unmöglich machen.
- Vertragssprache: Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle Kommunikation und Dokumentation im Rahmen dieser Vereinbarung erfolgen in deutscher Sprache.
- Vollständige Vereinbarung: Diese AGB sowie die jeweils zugesandten Lizenzvereinbarungen stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen.
§ 12 Unternehmensschließung, Verkauf und Lizenzrückübertragung
(1) Information bei Einstellung: Im Falle einer dauerhaften Einstellung der Geschäftstätigkeit (z. B. durch Liquidation oder freiwillige Unternehmensaufgabe) verpflichtet sich SoftwareDirekt, alle aktiven Kunden mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich zu informieren, sofern möglich.
(2) Datenexport und Löschung: Kunden erhalten das Recht, sämtliche gespeicherte Daten und Inhalte innerhalb einer Frist von 60 Tagen ab Mitteilung in einem gängigen Format zu exportieren oder auf Wunsch DSGVO-konform löschen zu lassen. Nach Ablauf der Frist erfolgt eine automatische und endgültige Löschung, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
(3) Automatische Lizenzrückübertragung: Bei endgültiger Schließung von SoftwareDirekt gehen alle zeitlich beschränkten, nicht-exklusiven Nutzungsrechte an bereits ausgelieferter Software automatisch in ein unbefristetes, kostenfreies Nutzungsrecht („Lizenzrückübertragung“) über. Die Nutzung bleibt jedoch auf den letzten gelieferten Stand beschränkt. Es erfolgt keine Weiterentwicklung, Wartung oder Support.
(4) Unternehmensverkauf / Rechtsnachfolge: Im Fall einer Unternehmensübertragung oder eines Verkaufs (Asset oder Share Deal) können Verträge, einschließlich bestehender Lizenzen, auf den Rechtsnachfolger übergehen, sofern dieser die bestehenden Bedingungen inhaltlich unverändert fortführt.
(5) Widerspruchsrecht: Kunden werden mindestens 30 Tage vor einer solchen Übertragung informiert und haben das Recht, dieser schriftlich innerhalb von 14 Tagen zu widersprechen. Bei Widerspruch endet das Vertragsverhältnis zum Übergabezeitpunkt, ohne dass daraus ein Schadenersatzanspruch gegen SoftwareDirekt entsteht.
(6) Datenweitergabe bei Nachfolge: Eine Datenweitergabe an den Rechtsnachfolger erfolgt ausschließlich im Einklang mit der DSGVO und nur insoweit, als dies zur Vertragsübernahme erforderlich ist.